Beispiel Mauerwerksdämmung

MAUERWERKSDÄMMUNG

Als Beispiel dient hier ein Einfamilienhaus aus den 60-er Jahren mit einer Luftschicht im Mauerwerk von 6 cm.

Innen ist es 20°Grad warm und Aussen ist es winterliche -10°Grad.

Im Bestand, bei nicht gedämmter Hohlschicht, hat die Wandoberfläche innen eine Temperatur von nur 13,8°Grad. Die Wände sind klamm und strahlen Kälte ab.

Durch das Verfüllen der Hohlschicht mit einem WLG 033 Granulat steigert sich die Oberflächentemperatur um +4,7°Grad auf 18,5°Grad.

Unser Beispielhaus wird mit einer Gas Brennwertheizung geheizt, angenommener Gaspreis= 0,10 € / kwh Erdgas.

Die Nutzungsabschätzung für den verbesserten U-Wert zeigt auf, daß ein großer Teil der Heizkosten gespart werden kann, in dieser Berechnung 11,59 €/ m2 gedämmte Aussenwandfläche pro Jahr.

Eine Amortisierung der Einbaukosten ist nach 3 Jahren möglich. 

Wir begutachten vor der Angebotserstellung die Luftschichtdicke und können darauf aufbauend eine Kosten-Nutzungsabschätzung abgeben. Die tatsächlich einzusparenden Heizkosten hängen auch von den Heizgewohnheiten der Hausbewohner ab.

Zellulosedämmung

Dachdämmung mit Zellulose

Was ist Zellulosedämmung?

Zellulosedämmung ist ein im Recyclingverfahren aus Tageszeitungen hergestellter Wärmedämmstoff, der zum Einblasen in Hohlräumen von Dächern, Innenwänden und Decken verwendet wird. Die so verarbeiteten Fasern bilden eine fugenlose, setzungssichere Schicht mit sehr guten Dämmeigenschaften und hoher Atmungsaktivität (gutes Raumklima und Wohlbefinden). 

Für eine Dämmung von 2-schaligem Mauerwerk ist Zellulose nicht geeignet, dafür gibt es spezielle Mauerwerksdämmung, die wir auch einblasen. 

Aus was besteht Zellulosedämmung?

Tageszeitungen werden zerkleinert und zermahlen, so daß eine “Flocke” entsteht. Den Flocken werden Borate und Naturgips pulverisiert beigemengt um einem Pilzbefall vorzubeugen und um ein schwer entflammbares Brandverhalten (B2) zu garantieren.

Rutscht die Dämmung nicht nach einiger Zeit nach?

Nein, Zellulosedämmung ist absolut setzungssicher, da sich die feinen Zellulosefasern wie kleine Widerhaken ineinander verketten und so eine lockere, homogene Schicht bilden. Aus diesem Grund kann bei einem nachträglichen Öffnen der Wand oder Decke keine Dämmung herausfallen bzw. das ganze Fach “leerlaufen”.

Kann ich diese Dämmung selber einbringen?

Zellulosedämmung sollte nur durch einen lizensierten Fachbetrieb eingebracht werden, der eine sichere und bestmögliche Dämmung garantiert.

Schon gewußt?

  • daß Zellulose einen 36-38% besseren Dichtungseffekt gegenüber Mineralfaser hat
  • daß Dämmung mit Zellulose zu einer Energieeinsparung bis zu 20% der Heizkosten führt
  • daß der Wärmeverlust über Nacht bei Zellulose um 3,8°C geringer ist als bei Mineralfaser
  • daß die Herstellung von Zellulosedämmung nur 10% der Energie zur Herstellung von Mineralfaser benötigt

Haben Sie noch Fragen ?

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Mauerwerksdämmung mit EPS Perlen

Mauerwerkdämmung
KERNDÄMMUNG MIT EPS

Zwischen 1900 und 1980 war die Bauweise von zweischaligem Mauerwerk mit einer dazwischen-liegenden, ungedämmten Hohlschicht in Norddeutschland weit verbreitet. Bedingt durch diese Außenwandkonstruktion sind die Heizkosten in solchen Gebäuden sehr hoch, U-Wert ca.1,5 W/m²K.

Aufgrund der fehlenden Dämmung kühlen die Wände aus und der Wohnkomfort wird erheblich beeinträchtigt.

Treffen mehrere ungünstige Faktoren, wie zum Beispiel unzureichende Dämmung, schlechte Lüftung und Wärmebrücken aufeinander, kann es zu Schimmelpilz im Innenbereich kommen.

Die Kosten für eine Kerndämmung mit EPS Perlen belaufen sich je nach Größe des Bauwerks auf ca. 1.500 bis 3.500 Euro. Bei einem Einfamilienhaus kann dadurch eine Heizkostenersparnis von bis zu 700 Euro pro Jahr erreicht werden.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Kerndämmung ist die effektivste Dämm-Maßnahme beim Mauerwerk im Gebäudebestand!
  • Keine Formaldehyd-Ausgasung!
  • Kein Schrumpfen oder Schwinden des Materials!
  • Schnelle Amortisation nach wenigen Jahren!
  • Kostengünstig gegenüber Wärme-Dämm-Verbundsystemen!
  • Keine Nebenarbeiten notwendig!
  • Keine optische Veränderung der Hausfassade, es werden wenige kleine Löcher gebohrt, die wieder verschlossen werden!
  • Steigerung des Wohnkomforts!
  • Schnelle Verarbeitung, in den meisten Fällen innerhalb eines Tages!
  • Diffusionsoffen und Wasserabweisend (Hydrophob)!
  • Umweltschutz durch Energieeinsparung!
  • Nachhaltige Steigerung des Gebäudewertes!

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben.

Die Auswirkungen der GEG auf den Gebäudebestand

Eiszapfen 2

WIEVIEL WÄRMESCHUTZ IST RICHTIG?

Wer die energetische Modernisierung seines Eigenheims plant, sollte sich über seine Ziele im Klaren sein.

Hätte ich damals nur mehr gedämmt!

Diese Aussage wird noch häufig zu hören sein, fürchten Fachleute für Gebäudemodernisierung. Denn da die Energiekosten langfristig kaum sinken werden, gibt es nur einen Weg, die Heizkosten fürs Eigenheim runterzubringen:

Ordentliche Dämmung!

Eine Fehlentscheidung bei der Gebäudedämmung ist nur schwer zu korrigieren. Umso wichtiger ist es, bei jeder anstehenden Reparatur die Möglichkeiten der Gebäudedämmung voll auszuschöpfen. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, welche Dicke die neue Dämmung haben soll.

Der Preis für Dämmstoff und Montage allein kann keine Entscheidungsgrundlage sein. Ausschlaggebend ist vielmehr, wie stark sich der Spareffekt auf den Geldbeutel auswirkt:

Wer weniger heizen muss, weil die Wärme im Gebäude bleibt, muss auch bei hohen Energiepreisen weniger berappen.

Bei der Entscheidung über das richtige Maß des Wärmeschutzes ist nicht nur der beauftragte Handwerker, sondern auch der Hauseigentümer selbst gefragt:

Er muss das Ziel einer energetischen Modernisierung definieren.

Erst dann kann er mit Hilfe eines Fachmanns entscheiden, wie dick die Dämmschicht ausfallen muss, um dieses Ziel zu erreichen.

Das ist im Neubau ähnlich. Die Baufamilie kann unter verschiedenen Dämmstandards wählen:

  • Mindestdämmung nach GEG,
  • KfW-Effizienzhaus-Standards nach den aktuellen Förderrichtlinien der KfW-Bank
  • Passivhaus als High-Tech-Standard der Zukunft.

Richtig und falsch gibt es dabei nicht, denn es kommt immer auf individuelle Anforderungen, Bedingungen und Ziele an.

Eines aber ist sicher:

Zu viel gedämmt, hat noch niemand.

Was für den Neubau gilt, ist auch für das Bauen im Bestand richtig. Doch was bedeutet das konkret?

Seit dem 01.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft.

Es gilt zur Zeit die Neufassung GEG 2024, in Kraft getreten am 1. Januar 2024.

Der Zweck des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken, die Nutzung erneuerbarer Energien für Heizung, Kühlung und Strom zu erhöhen und so die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.
 
Es fasst frühere Verordnungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und setzt EU-Vorgaben um. Konkret soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigt und die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduziert werden.

Was bedeutet das für Bestandsgebäude?

 
  • Heizungsaustausch: Wenn eine Heizung in einem Bestandsgebäude ausgetauscht wird, muss die neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Übergangsfristen: Die 65%-Regel gilt für Bestandsgebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ab spätestens Mitte 2026 und in kleineren Kommunen ab dem 1. Juli 2028.
  • Kommunale Wärmeplanung: Die Fristen sind an den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung gekoppelt. Sind die Pläne in einer Kommune früher fertig, kann die Pflicht früher greifen.
  • Ausnahmen und Erleichterungen: Es gibt Ausnahmen, beispielsweise für langjährige Selbstnutzer. Auch der Austausch von Einzelraum-Stromdirektheizungen in Bestandsgebäuden ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
  • Pflicht zur Energieberatung: Bei umfangreichen Sanierungen ist in Ein- und Zweifamilienhäusern oft eine Energieberatung verpflichtend.

Wichtige Punkte für Dämmarbeiten am Dach im Bestand:

  • U-Wert: Der zulässige Höchstwert für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) beträgt bei Steildächern

    0,24W/(m²K)

    und bei Flachdächern

0,20W/(m²K)

  • Nachrüstpflicht: Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist Pflicht, wenn das Dachgeschoss unbeheizt bleibt.
  • Änderungen an Bauteilen: Bei einer Sanierung, bei der mehr als 10 % der Dachfläche erneuert werden, müssen die Anforderungen des GEG erfüllt werden.
  • Ausnahmen:
      • Bei baulich begrenzten Platzverhältnissen können Ausnahmen gemacht werden. In diesem Fall muss die höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut werden.
      • Bei Einblasdämmungen oder Naturdämmstoffen gelten ebenfalls besondere Regelungen.

  • Vermieterwechsel: Ein neuer Besitzer hat in der Regel zwei Jahre Zeit, um die Dämmpflicht zu erfüllen.
  • Dachausbau: Wenn der Dachboden als Wohnraum genutzt werden soll, ist eine vollständige Dachdämmung vorgeschrieben.

Wichtige Punkte für Dämmarbeiten der Aussenwand im Bestand:

  • Dämmpflicht bei Fassadensanierung: Eine Dämmpflicht für Außenwände tritt ein, wenn bei Instandsetzungsarbeiten mehr als 10 % der Fassadenfläche erneuert werden.
  • U-Wert: Der zulässige Höchstwert für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) beträgt für Aussenwände

0,24W/(m²K)

betragen. Je kleiner der U-Wert, desto besser ist die Dämmung.
 
  • Dämmmaterial: Es dürfen nur Dämmstoffe verwendet werden, die einen amtlich anerkannten Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit von maximal

λ =0,035 W/(m*K)

haben.
 
  • Ausnahmen:
  • Bei baulich begrenzten Platzverhältnissen können Ausnahmen gemacht werden. In diesem Fall muss die höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut werden.
  • Wenn Dämmmaterialien die in Hohlräume eingeblasen oder Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden, ist ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von

λ = 0,045 W/(m*K)

einzuhalten.

Hier die Anlage 7 (zu § 48 GEG) als PDF