Zellulosedämmung

Dachdämmung mit Zellulose

Was ist Zellulosedämmung?

Zellulosedämmung ist ein im Recyclingverfahren aus Tageszeitungen hergestellter Wärmedämmstoff, der zum Einblasen in Hohlräumen von Dächern, Wänden und Decken verwendet wird. Die so verarbeiteten Fasern bilden eine fugenlose, setzungssichere Schicht mit sehr guten Dämmeigenschaften und hoher Atmungsaktivität (gutes Raumklima und Wohlbefinden).

Aus was besteht Zellulosedämmung?

Tageszeitungen werden zerkleinert und zermahlen, so daß eine „Flocke“ entsteht. Den Flocken werden Borate und Naturgips pulverisiert beigemengt um einem Pilzbefall vorzubeugen und um ein schwer entflammbares Brandverhalten (B2) zu garantieren.

Rutscht die Dämmung nicht nach einiger Zeit nach?

Nein, Zellulosedämmung ist absolut setzungssicher, da sich die feinen Zellulosefasern wie kleine Widerhaken ineinander verketten und so eine lockere, homogene Schicht bilden. Aus diesem Grund kann bei einem nachträglichen Öffnen der Wand oder Decke keine Dämmung herausfallen bzw. das ganze Fach „leerlaufen“.

Kann ich diese Dämmung selber einbringen?

Zellulosedämmung sollte nur durch einen lizensierten Fachbetrieb eingebracht werden, der eine sichere und bestmögliche Dämmung garantiert.

Schon gewußt?

  • daß Zellulose einen 36-38% besseren Dichtungseffekt gegenüber Mineralfaser hat
  • daß Dämmung mit Zellulose zu einer Energieeinsparung bis zu 20% der Heizkosten führt
  • daß der Wärmeverlust über Nacht bei Zellulose um 3,8°C geringer ist als bei Mineralfaser
  • daß die Herstellung von Zellulosedämmung nur 10% der Energie zur Herstellung von Mineralfaser benötigt

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Mauerwerksdämmung mit EPS Perlen

Mauerwerkdämmung

Zwischen 1900 und 1980 war die Bauweise von zweischaligem Mauerwerk mit einer dazwischen-liegenden, ungedämmten Hohlschicht in Norddeutschland weit verbreitet. Bedingt durch diese Außenwandkonstruktion sind die Heizkosten in solchen Gebäuden sehr hoch, U-Wert ca.1,5 W/m²K.

Aufgrund der fehlenden Dämmung kühlen die Wände aus und der Wohnkomfort wird erheblich beeinträchtigt.

Treffen mehrere ungünstige Faktoren, wie zum Beispiel unzureichende Dämmung, schlechte Lüftung und Wärmebrücken aufeinander, kann es zu Schimmelpilz im Innenbereich kommen.

Die Kosten für eine Kerndämmung mit EPS Perlen belaufen sich je nach Größe des Bauwerks auf ca. 1.500 bis 3.500 Euro. Bei einem Einfamilienhaus kann dadurch eine Heizkostenersparnis von bis zu 700 Euro pro Jahr erreicht werden.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Kerndämmung ist die effektivste Dämm-Maßnahme beim Mauerwerk im Gebäudebestand!
  • Keine Formaldehyd-Ausgasung!
  • Kein Schrumpfen oder Schwinden des Materials!
  • Schnelle Amortisation nach wenigen Jahren!
  • Kostengünstig gegenüber Wärme-Dämm-Verbundsystem!
  • Keine Nebenarbeiten notwendig!
  • Keine optische Veränderung der Hausfassade, es werden wenige kleine Löcher gebohrt die wieder verschlossen werden!
  • Steigerung des Wohnkomforts!
  • Schnelle Verarbeitung, in den meisten Fällen innerhalb eines Tages!
  • Diffusionsoffen und Wasserabweisend (Hydrophob)!
  • Umweltschutz durch Energieeinsparung!
  • Nachhaltige Steigerung des Gebäudewertes!

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben.

Die Auswirkungen der GEG auf den Gebäudebestand

Eiszapfen 2

Seit dem 01.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft.

Es gilt zur Zeit die Neufassung GEG 2024, in Kraft getreten am 1. Januar 2024.

Der Zweck des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken, die Nutzung erneuerbarer Energien für Heizung, Kühlung und Strom zu erhöhen und so die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.
Es fasst frühere Verordnungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und setzt EU-Vorgaben um. Konkret soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigt und die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduziert werden.

Was bedeutet das für Bestandsgebäude?

 
  • Heizungsaustausch: Wenn eine Heizung in einem Bestandsgebäude ausgetauscht wird, muss die neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Übergangsfristen: Die 65%-Regel gilt für Bestandsgebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ab spätestens Mitte 2026 und in kleineren Kommunen ab dem 1. Juli 2028.
  • Kommunale Wärmeplanung: Die Fristen sind an den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung gekoppelt. Sind die Pläne in einer Kommune früher fertig, kann die Pflicht früher greifen.
  • Ausnahmen und Erleichterungen: Es gibt Ausnahmen, beispielsweise für langjährige Selbstnutzer. Auch der Austausch von Einzelraum-Stromdirektheizungen in Bestandsgebäuden ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
  • Pflicht zur Energieberatung: Bei umfangreichen Sanierungen ist in Ein- und Zweifamilienhäusern oft eine Energieberatung verpflichtend.

Wichtige Punkte für Dämmarbeiten am Dach im Bestand:

  • U-Wert: Der zulässige Höchstwert für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) beträgt bei Steildächern

    0,24W/(m²K)

    und bei Flachdächern

0,20W/(m²K)

  • Nachrüstpflicht: Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist Pflicht, wenn das Dachgeschoss unbeheizt bleibt.
  • Änderungen an Bauteilen: Bei einer Sanierung, bei der mehr als 10 % der Dachfläche erneuert werden, müssen die Anforderungen des GEG erfüllt werden.
  • Ausnahmen:
      • Bei baulich begrenzten Platzverhältnissen können Ausnahmen gemacht werden. In diesem Fall muss die höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut werden.
      • Bei Einblasdämmungen oder Naturdämmstoffen gelten ebenfalls besondere Regelungen.

  • Vermieterwechsel: Ein neuer Besitzer hat in der Regel zwei Jahre Zeit, um die Dämmpflicht zu erfüllen.
  • Dachausbau: Wenn der Dachboden als Wohnraum genutzt werden soll, ist eine vollständige Dachdämmung vorgeschrieben.

Wichtige Punkte für Dämmarbeiten der Aussenwand im Bestand:

  • Dämmpflicht bei Fassadensanierung: Eine Dämmpflicht für Außenwände tritt ein, wenn bei Instandsetzungsarbeiten mehr als 10 % der Fassadenfläche erneuert werden.
  • U-Wert: Der zulässige Höchstwert für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) beträgt für Aussenwände

0,24W/(m²K)

betragen. Je kleiner der U-Wert, desto besser ist die Dämmung.
 
  • Dämmmaterial: Es dürfen nur Dämmstoffe verwendet werden, die einen amtlich anerkannten Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit von maximal

λ =0,035 W/(m*K)

haben.
  • Ausnahmen:
  • Bei baulich begrenzten Platzverhältnissen können Ausnahmen gemacht werden. In diesem Fall muss die höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut werden.
  • Wenn Dämmmaterialien die in Hohlräume eingeblasen oder Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden, ist ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von

λ = 0,045 W/(m*K)

einzuhalten.

Hier die Anlage 7 (zu § 48 GEG) als PDF